Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb „Die Schwalm backt“ ist jeder, mit Ausnahme der aktiven Jurymitglieder.
Anmeldeschluss: 05.November 2023. Danach sind keine Anmeldungen mehr möglich. Eine Weitergabe der Anmeldung an Dritte ist nicht erlaubt. Die Teilnehmerzahl für die einzelnen Kategorien ist nicht begrenzt.
Ein Teilnehmer kann sich für alle drei Kategorien mit je einem Exponat anmelden.
Sollten Sie persönlich zu den angegebenen Anlieferterminen oder dem Abholtermin nicht anwesend sein können, dürfen Sie Ihr Exponat auch von einer Person Ihres Vertrauens bringen lassen. Bitte bevollmächtigen Sie diese Person schriftlich.
Jeder Teilnehmer muss sein Exponat selbstständig und ohne fremde Hilfe anfertigen.
Es ist nicht erlaubt, mit Exponaten teilzunehmen, die bereits vorher veröffentlicht wurden bzw. an einem Wettbewerb teilgenommen haben oder in einem Kurs hergestellt wurden.
Sollten am Wettbewerb teilnehmende Exponate ganz oder auch nur Teilarbeiten davon vor dem Veranstaltungstag öffentlich dargestellt werden, z.B. in Social Media (wozu auch sog. geschlossene/geheime Gruppen gehören), wird das Exponat disqualifiziert.
Exponate, die nicht den Vorgaben der jeweiligen Kategorie entsprechen, werden disqualifiziert. Die Zutaten des abgegebenen Backwerks sind auf der Teilnahmekarte (Abriss 1) auszufüllen. Sollten keine Zutaten angeben sein wird das Schaustück nicht zugelassen und aus dem Wettbewerb genommen.
Veranstalter und Jury behalten sich ausdrücklich vor, falsch platzierte Exponate umzustellen.
Veranstalter und Jury werden darauf achten, dass die Exponate sorgfältig behandelt und geschützt werden. Der Teilnehmer akzeptiert durch seine Anmeldung, dass jegliche Haftung seitens des Veranstalters und der Jury ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Sollte aus zwingenden organisatorischen Gründen ein Schaustück versetzt werden müssen, wird die Jury dies mit aller größter Sorgfalt vornehmen. Eventuelle Beschädigungen durch eine Umplatzierung des Schaustücks fließen nicht in die Bewertung ein.
Nach dem Aufstellen des Schaustücks auf dem Wettbewerbstisch darf das Backwerk während der Prüfung nicht mehr berührt oder verändert werden. Es darf nicht mehr von Ihnen gedreht oder anders positioniert werden, keine Schilder vom Tisch genommen werden, keine Werbung platziert werden. Es dürfen auch keine Veränderungen zu Fotozwecken vorgenommen werden, selbst wenn Sie in Begleitung der Presse sind. Sie riskieren bei Zuwiderhandlung in den o.g. Fällen eine Disqualifizierung, auch nachträglich!
Je nach Vorgabe der Wettbewerbskategorien wird ein Exponat von der Jury angeschnitten werden. Ebenso dürfen bei Unklarheiten Dekorationselemente abgenommen werden. Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung damit einverstanden. Die Jury wird stets versuchen, dies so behutsam wie möglich zu machen.
Es ist strikt verboten, Unterlagen der Juroren, Listen des Veranstalters o.ä. zu fotografieren. Tonaufnahmen der Feedbackgespräche sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Der Veranstalter kann sich weitere Maßnahmen vorbehalten.
Anonymität. Ihr Schaustück wird von der Jury anonym bewertet. Um dies zu gewährleisten, muss Ihr Schaustück bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse durch die Juryleitung anonym bleiben. – Informationen, die Sie ggf. neben der Torte platzieren (müssen), müssen immer neutral, d.h. ohne Namensnennung oder Foto sein. Bei Zuwiderhandlung riskieren Sie eine Disqualifizierung, auch nachträglich. Auch wenn Sie in Begleitung der Presse sind, darf vor Bekanntgabe der Ergebnisse nicht sichtbar werden, welches Schaustück das Ihre ist.
Die letzte Entscheidung über alle Fragen zu Bewertungen und Beschwerden liegt beim Vorsitzenden der Jury (Chefjuror) und ist nicht anfechtbar.
Die Juroren sind darin geschult, allen Teilnehmern gegenüber respektvoll und höflich zu begegnen. Wir sind uns bewusst, dass das Ergebnis der Bewertung große Emotionen, auch Enttäuschungen hervorrufen kann. Dennoch erwarten auch wir für uns einen respektvollen Umgang und eine angemessene Sprache. Bei Eskalierungen behalten wir uns eine Disqualifizierung des Backwerks vor. Im Übrigen gilt das Hausrecht des Veranstalters.
Die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Fotos vom Backwerk und von Personen bei der Siegerehrung ist auf der Teilnahmekarte mit Unterschrift zu bestätigen.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, die „REGELN“ zur Teilnahme am Wettbewerb „Die Schwalm backt“ gelesen und akzeptiert zu haben.